Verbraucherschutz

Die öffentlichen Apotheken sind eine tragende Säule des hochwertigen Gesundheitswesens in Deutschland. Ihre wichtigste Funktion ist die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. In vielen Fragen stehen sie als Verbraucherschützer an der Seite ihrer Patienten und Kunden, die so manches Detail der Gesundheitspolitik nicht auf Anhieb verstehen.

Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel

Jedes rezeptpflichtige Arzneimittel hat überall in Deutschland denselben Preis. Dieser einheitliche Apothekenverkaufspreis für verschreibungspflichtige Medikamente dient dem Schutz der Verbraucher und sichert eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die so genannte Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).

Rabattverträge

Rabattverträge haben in kurzer Zeit eine enorme Wirkung im Arzneimittelmarkt entfaltet. Was Krankenkassen und Pharmahersteller miteinander vereinbaren, setzen Apotheken seitdem mit hohem Aufwand um. Viele Patienten wissen zwar, dass Kosten gesenkt werden sollen, verstehen jedoch nicht, warum sie nun andere Medikamente als früher bekommen.

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Es gibt jedoch Medikamente, die von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind – für die Versicherten aller oder bestimmter Krankenkassen.

Zuzahlungsbefreiungen für Patienten

Bei bestimmten Gesundheitsleistungen, darunter die Arzneimittelabgabe, ist eine gesetzliche Zuzahlung der Patienten vorgesehen. Einige Versicherte sind jedoch in bestimmten Fällen davon befreit. Volljährige Patienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Kasse beantragen, für Kinder und Jugendliche gilt sie immer.

Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung

Die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben ein gemeinsames Zukunftskonzept für eine patientengerechte Arzneimittelversorgung entwickelt, kurz das „Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung“. Konzept setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: dem Medikationskatalog, der Wirkstoffverordnung und dem Medikationsmanagement.

Selbstmedikation und Grünes Rezept

Als Selbstmedikation bezeichnet man die Einnahme von Arzneimitteln, die vom Patienten ohne vorherige ärztliche Konsultation in der Apotheke gekauft werden. Die Apotheker sind als Heilberufler somit die einzigen Fachleute, die die Eigendiagnose der Patienten hinterfragen können. Ein Sonderfall ist das Grüne Rezept, mit dem der Arzt eine Empfehlung abgibt.

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