
Jedes rezeptpflichtige Arzneimittel hat überall in Deutschland denselben Preis. Dieser einheitliche Apothekenverkaufspreis für verschreibungspflichtige Medikamente dient dem Schutz der Verbraucher und sichert eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die so genannte Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).

Rabattverträge haben in kurzer Zeit eine enorme Wirkung im Arzneimittelmarkt entfaltet. Was Krankenkassen und Pharmahersteller miteinander vereinbaren, setzen Apotheken seitdem mit hohem Aufwand um. Viele Patienten wissen zwar, dass Kosten gesenkt werden sollen, verstehen jedoch nicht, warum sie nun andere Medikamente als früher bekommen.

Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Es gibt jedoch Medikamente, die von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind – für die Versicherten aller oder bestimmter Krankenkassen.

Bei bestimmten Gesundheitsleistungen, darunter die Arzneimittelabgabe, ist eine gesetzliche Zuzahlung der Patienten vorgesehen. Einige Versicherte sind jedoch in bestimmten Fällen davon befreit. Volljährige Patienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Kasse beantragen, für Kinder und Jugendliche gilt sie immer.

Die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben ein gemeinsames Zukunftskonzept für eine patientengerechte Arzneimittelversorgung entwickelt, kurz das „Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung“. Konzept setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: dem Medikationskatalog, der Wirkstoffverordnung und dem Medikationsmanagement.

Als Selbstmedikation bezeichnet man die Einnahme von Arzneimitteln, die vom Patienten ohne vorherige ärztliche Konsultation in der Apotheke gekauft werden. Die Apotheker sind als Heilberufler somit die einzigen Fachleute, die die Eigendiagnose der Patienten hinterfragen können. Ein Sonderfall ist das Grüne Rezept, mit dem der Arzt eine Empfehlung abgibt.
Patienten sollten Antibiotika immer wie vom Arzt vorgesehen einnehmen. Der falsche Gebrauch von Antibiotika kann die Entstehung von Resistenzen begünstigen. Dadurch kann die Wirksamkeit bei Infektionserregern verloren gehen. „Wie lange ein Antibiotikum eingenommen werden muss, hängt vom Wirkstoff und der zu behandelnden Erkrankung ab. Fragen Sie unbedingt Ihren Arzt oder Apotheker. Eine Kontrolle ...